17. Mai 2019, 17:15 Uhr Aktualisiert am 17. Mai 2019, 19:39 Uhr
Quelle: ZEIT ONLINE, dpa, KN
Der Bundestag
hat beschlossen, der umstrittenen BDS-Bewegung Unterstützung und
finanzielle Förderung zu entziehen. „Die Argumentationsmuster und
Methoden der BDS-Bewegung sind antisemitisch“, heißt es zur Begründung
in dem gemeinsamen Antrag von Union, SPD, FDP und Grünen.
BDS steht für
„Boykott, Desinvestitionen und Sanktionen“. Die Bewegung verlangt ein
Ende der Besatzung des Westjordanlandes, der Golanhöhen und
Ostjerusalems, die völlige Gleichberechtigung arabisch-palästinensischer
Bürger Israels und ein Recht auf Rückkehr nach Israel für palästinensische Flüchtlinge und deren Nachkommen.
Auch in Deutschland ruft
die Bewegung zum Boykott gegen Waren, Dienstleistungen, Künstler,
Wissenschaftler und Sportler aus Israel auf. Auf ihrer Website schreibt
die Kampagne unterdessen, sie trete allen Formen des Rassismus entgegen,
einschließlich Islamophobie und Antisemitismus.
Mehrere Grüne kritisieren eigenen Antrag
Abgeordnete von Union und SPD begründeten ihren Antrag damit, dass jeder Form von Antisemitismus widersprochen werden müsse. Kritik an Israel sei erlaubt, das Existenzrecht Israels sei aber nicht verhandelbar, sagte etwa der CDU-Abgeordnete Sebastian Brehm. Der SPD-Abgeordnete Helge Lindh sagte, Stiftungen sollten sich für den Frieden im Nahen Osten einsetzen. Allerdings nur, wenn sie nicht antisemitisch seien. FDP-Politiker Djir Sarai sagte, Israel halte als einziger Staat im Nahen Osten die Demokratie hoch. Der Bundestag setze mit seinem Beschluss ein Zeichen gegen Antisemitismus. Die BDS-Kampagnen erinnerten an die „dunkelsten Zeiten unserer Geschichte“, verwies er etwa auf den Boykottaufruf gegen den Eurovision Song Contest, der zurzeit in Tel Aviv stattfindet.
Für den Antrag stimmten vor allem Abgeordnete von Union, SPD, FDP
und große Teile der Grünen, wie Bundestagspräsidentin Claudia Roth
(Grüne) mitteilte. Dagegen votierten weite Teile der Linken. Die
AfD-Fraktion enthielt sich mehrheitlich. Teile der Grünen distanzierten
sich in einer eigenen Erklärung von dem Text, weil er die Bewegung zu
pauschal als antisemitisch verurteile. In der Union gab es
Bedenken, weil nicht
hinreichend zwischen legitimer Kritik an der israelischen Regierung und
Antisemitismus unterschieden werde.
Auf diese Warnungen aus der Union verwies auch die Linke-Abgeordnete Heike Hänsel. Sie sagte, die Linke lehne BDS ab. Eine pauschale Kriminalisierung von BDS-Unterstützerinnen und -Unterstützern sei aber problematisch. Die Linkspartei verwies außerdem auf die Grundrechte der Meinungs- und Vereinigungsfreiheit. In einem eigenen Antrag rief sie dazu auf, jeglichen Antisemitismus in BDS-Aufrufen zu verurteilen. Die AfD warb für ein bundesweites Verbot der Bewegung.
Lob aus Israel
Das israelische Außenministerium lobte den Beschluss des Bundestags. „Das deutsche Parlament hat die
antisemitische Natur von BDS anerkannt und
seinen ungesetzlichen Boykottaktivitäten“, twitterte der Sprecher des
Außenministeriums. Er hoffe, dass auch andere europäische Gesetzgeber
Auch der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Josef Schuster, begrüßte den Beschluss. „Es ist Zeit, dem Antisemitismus in jeglicher Form entschlossen entgegenzutreten“, sagte er. „Endlich wird die anti-israelische Boykottbewegung auch auf Bundesebene klar als das benannt, was sie ist, nämlich antisemitisch.“ Die Präsidentin der Israelitischen Kultusgemeinde München und Oberbayern, Charlotte Knobloch, sagte: „Gerade in Zeiten eines wiederaufflammenden Antisemitismus ist der Beschluss ein wichtiges Signal insbesondere gegen einen Judenhass, der sich als Verteidigung von Menschenrechten tarnt.“
Zuvor hatte der Antisemitismus-Beauftragte der Bundesregierung, Felix Klein, den Antrag zur BDS-Bewegung begrüßt. „Wir müssen jeder Form von Antisemitismus entgegentreten, auch wenn sie vermeintlich harmlos wirkt. Die Umsetzung der Ziele der BDS-Bewegung würde das Existenzrecht Israels infrage stellen“, sagte Klein.
Die Verurteilung des Bundestags in der nun verabschiedeten Form hatte im Vorfeld allerdings auch Widerspruch von jüdischen und
israelischen Wissenschaftlern sowie Antisemitismus-Experten
hervorgerufen. Unter anderem wurde auf die Grundrechte der
Meinungs- und Vereinigungsfreiheit verwiesen.